Voraussetzungen

Unterstützungsbeiträge können gesprochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ungedeckte Gesundheitskosten

  • Ungedeckte Kosten für soziale Kontakte

  • Ungedeckte Kosten von medizinischen Hilfsmitteln

    etc.

  • Deckung von Kosten für Bussen

  • Deckung von Kosten für Zusatzversicherungen

    etc.

Sind die obigen Punkte erfüllt, können Sie uns Ihr Gesuch  online oder in Papierform zukommen lassen.

Es besteht kein Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag.
Eingehende Gesuche werden nach einheitlichen Kriterien geprüft und so rasch als möglich behandelt. Der Entscheid des Stiftungsrates ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Beitragsgesuch für Privatpersonen
Beitragsgesuch für Institutionen
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