Voraussetzungen
Unterstützungsbeiträge können gesprochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Gesuchstellende Personen und Institutionen sind im Einzugsgebiet von careköniz ansässig
Das Anliegen ist mit dem Stiftungszweck vereinbar
Das Gesuchformular ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt
Die Begründung ist plausibel und nachvollziehbar
Bei Privatpersonen: Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte (u.a. AHV/IV/EO/KK/soziale Dienste) reichen nicht aus
Bei Institutionen: Projekte/Angebote können ohne Unterstützungsmassnahmen nicht oder nur teilweise realisiert werden
Die beantragten Unterstützungsbeiträge werden wenn möglich direkt an die Leistungserbringenden und nicht an die Antragsstellenden ausbezahlt
Ungedeckte Gesundheitskosten
Ungedeckte Kosten für soziale Kontakte
Ungedeckte Kosten von medizinischen Hilfsmitteln
etc.
Deckung von Kosten für Bussen
Deckung von Kosten für Zusatzversicherungen
etc.
Sind die obigen Punkte erfüllt, können Sie uns Ihr Gesuch online oder in Papierform zukommen lassen.
Es besteht kein Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag.
Eingehende Gesuche werden nach einheitlichen Kriterien geprüft und so rasch als möglich behandelt. Der Entscheid des Stiftungsrates ist endgültig und kann nicht angefochten werden.